Bannwald bei Steinhausen (Bad Schussenried)

Bannwälder sind laut § 32 des Baden-Württembergischen Landeswaldgesetz „sich selbst überlassene Waldreservate“, d.h. jede Form der Pflege und Nutzung ist in ihnen untersagt. Als Totalreservate sind sie die „Urwälder von morgen“, mit dem Ziel, die Entwicklungsvorgänge im Ökosystem Wald forstwissenschaftlich zu erforschen.